Für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen werden Vergabestellen mit Behördeneigenschaft Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister erteilt. 1 Die bislang üblichen Abfragen aus dem Gewerbezentralregister entfallen in Zukunft und werden durch eine einheitliche elektronische Abfrage des. 2 Immer wieder werden Bieter und Bewerber aufgefordert, zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) vorzulegen. 3 Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden an Vergabestellen nach § a Abs. 1 GewO erteilt durch das. Bundesamt für Justiz -Gewerbezentralregister-. 4 Immer wieder werden Bieter und Bewerber aufgefordert, zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) vorzulegen. Im Rahmen von Vergabeverfahren hat der Gesetzgeber die Pflicht zur Beschaffung des Nachweises allerdings ausschließlich dem Auftraggeber übertragen. 5 Ein Auszug aus dem Register kann z. B. von Behörden verlangt werden, wenn ein neues Gewerbe angemeldet wird. Hier können Sie direkt eine Auskunft aus dem GZR online beantragen: Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Sie benötigen eine Auskunft aus dem GZR?. 6 Gewerbezentralregister. Bei Aufträgen ab 30 Euro müssen öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) über den ausgewählten Bieter anfordern; eine Selbstauskunft ist hier nicht ausreichend (Auskunft. 7 In öffentlichen Vergabeverfahren ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Wie kommt man an einen solchen Registerauszug und welche Möglichkeiten gibt es, das Antragsverfahren zu verkürzen?. 8 Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. 9 Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. gewerbezentralregister auskunft kosten 10 Für Auskünfte an. Behörden nach § a Absatz 1 Nummer 4 GewO zur Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen ist die Schlüsselzahl „10“ anzugeben. Die. 11